Vor dem Hintergrund der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung „REDIII“ über das Wind-an-Land-Gesetz wurden im LEP NRW Teilflächenziele zum Ausbau der Windenergie festgelegt. Das Erreichen der Flächenziele über Ausweisung von Windenergiegebieten ist in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Regionalplanung. Im Regionalplan OWL wurden diese Gebiete mit der 1. Änderung für den Regierungsbezirk Detmold festgelegt, die am 04.04.2025 rechtskräftig wurde. Eine besondere Herausforderung des Verfahrens bestand darin, dass sich die gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen während der Bearbeitungszeit erheblich weiterentwickelten und mehrfach änderten.
Unser Büro hat in Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH dafür die wesentlichen umweltfachlichen Beiträge erarbeitet und das gesamte Verfahren begleitet. Zu unseren Leistungen zählen der Umweltbericht mit einer vertiefenden Prüfung der zeichnerischen Festlegungen sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung und die erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
Damit wird eine wesentliche planerische und umweltfachliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie und der Erzeugung erneuerbarer Energie in der Region geschaffen.