2. Änderung des LEP NRW

Am 2. Juni 2023 erfolgte der Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Überarbeitung des bis dahin gültigen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens. Gegenstand der 2. Änderung war vor allem die Umsetzung des im Jahr 2022 auf Bundesebene beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) mit dem Ziel, weitere Flächen für die Windenergienutzung in NRW zu sichern. Zusätzlich wurde die Flächenkulisse für Freiflächen-Solaranlagen (Freiflächen-Photovoltaik oder Solarthermie) erweitert.

Der LEP NRW ist das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Er dient dazu, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, die auf der Landesebene bereits auftretenden Flächenschutz- und Flächennutzungskonflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Gemeinsam mit FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG hat unser Büro die dazu erforderlichen Unterlagen erarbeitet und das Verfahren begleitet. Die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans ist am 01.05.2024 in Kraft getreten.

Facts

Typ
Regional- & Bauleitplanung - Landesplanung
Größe
Geltungsbereich des LEP NRW
Leistungen
SUP
Kooperation
FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG

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