Gewerbepark Senne,

Schloß Holte-Stukenbrock

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock plant mit den Nachbarkommunen Hövelhof und Augustdorf an der Anschlussstelle Nr. 23 „Stukenbrock-Senne“ unmittelbar östlich der A 33 ein ca. 53,4 ha umfassendes interkommunales Gewerbegebiet.

Im Vorfeld wurde zur Standortfindung eine großräumige Alternativenprüfung durchgeführt. Für die daraus abgeleitete Flächenkulisse folgte eine Änderung des Regionalplans (Zielsetzung: interkommunaler GIB). Im Weiteren wurde die 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 46 „Gewerbepark Senne“ vorgenommen.

Dabei bilden die umliegenden Natura 2000-Gebiete – FFH-Gebiet „Senne mit Stapelager Senne“ (DE-4118-301), Vogelschutzgebiet „Senne mit Teutoburger Wald“ (DE-4118-401) sowie FFH-Gebiet „Sennebäche“ (DE-4117-301) – besondere naturschutzfachliche Rahmenbedingungen.

Wir haben die Kommune sowohl bei der Regionalplanänderung begleitet (Alternativenprüfung, UVS, FFH-VP) als auch bei den Bauleitplanverfahren (Umweltbericht/UB nach BauGB, Artenschutzbeitrag/ASB, Eingriffsbilanzierung, FFH-VP). Besondere Zielsetzungen waren u. a. eine Sicherung von grünen Biotopverbund- und Austauschachsen innerhalb des Gewerbestandorts sowie der Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen wie Beleuchtung, Schall und luftverunreinigende Stoffe wie z. B. Stickstoff und Stickstoffverbindungen.

Facts

Typ
Regional- & Bauleitplanung - Bebauungsplan, FNP-Änderung, Regionalplanänderung
Größe
ca. 53,4 ha
Leistungen
UB zum B-Plan / FNP-Änderung, ASB, FFH-VP, Eingriffsbilanzierung sowie UVS, Alternativenprüfung und FFH-VP zur Regionalplanänderung
Kooperation
Tischmann Loh & Partner Stadtplaner PartGmbB

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