Die Fleher Brücke bildet eine wichtige Verbindung über den Rhein zwischen Düsseldorf und Neuss. Aufgrund von Schäden an der Bausubstanz ist die Nutzung der Brücke derzeit bereits eingeschränkt.
Unser Büro bearbeitet im Rahmen der Genehmigungsplanung des Ersatzneubaus den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Artenschutzbeitrag und den Fachbeitrag Klima. Dabei sind verschiedene Artvorkommen wie beispielsweise Fische, Fledermäuse und Brutvögel, Anforderungen aus verschiedenen Schutzausweisungen sowie die Verbundfunktion des Rheins zu berücksichtigen.
Darüber hinaus liegt auch die Prüfung der Vereinbarkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie im Aufgabenbereich von KBL. Das Ziel des zukünftigen Maßnahmenkonzepts ist es, die Anforderungen aus dem Zusammenspiel von Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Trinkwassergewinnung), Artenschutz und dem Bauablauf zusammenzuführen und eng miteinander abzustimmen.