Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock plant mit den Nachbarkommunen Hövelhof und Augustdorf an der Anschlussstelle Nr. 23 „Stukenbrock-Senne“ unmittelbar östlich der A 33 ein ca. 53,4 ha umfassendes interkommunales Gewerbegebiet.
Im Vorfeld wurde zur Standortfindung eine großräumige Alternativenprüfung durchgeführt. Für die daraus abgeleitete Flächenkulisse folgte eine Änderung des Regionalplans (Zielsetzung: interkommunaler GIB). Im Weiteren wurde die 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 46 „Gewerbepark Senne“ vorgenommen.
Dabei bilden die umliegenden Natura 2000-Gebiete – FFH-Gebiet „Senne mit Stapelager Senne“ (DE-4118-301), Vogelschutzgebiet „Senne mit Teutoburger Wald“ (DE-4118-401) sowie FFH-Gebiet „Sennebäche“ (DE-4117-301) – besondere naturschutzfachliche Rahmenbedingungen.
Wir haben die Kommune sowohl bei der Regionalplanänderung begleitet (Alternativenprüfung, UVS, FFH-VP) als auch bei den Bauleitplanverfahren (Umweltbericht/UB nach BauGB, Artenschutzbeitrag/ASB, Eingriffsbilanzierung, FFH-VP). Besondere Zielsetzungen waren u. a. eine Sicherung von grünen Biotopverbund- und Austauschachsen innerhalb des Gewerbestandorts sowie der Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen wie Beleuchtung, Schall und luftverunreinigende Stoffe wie z. B. Stickstoff und Stickstoffverbindungen.