
Genehmigungsplanung
Grundlage für die Genehmigung (Planfeststellung) eines Straßenbauvorhabens ist die Entwurfsplanung. Hier erfolgt die Feinoptimierung in der Linienführung, der Querschnittsgestaltung und Höhenlage, die Planung von Nebenanlagen, die Lärm- und Wassertechnik etc. Als Voraussetzung für die Vorhabenszulassung ist eine Vielzahl von Umweltanforderungen zu berücksichtigen. Dabei steht der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) als naturschutzrechtlicher Beitrag zur Eingriffsregelung im Mittelpunkt. Der LBP integriert die planerischen Anforderungen, die sich ggf. aus den Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit und zum Artenschutz ableiten.
