Landschafts- und Naturschutzplanung

Die Landschaftsplanung dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf die Natur und Landschaft im jeweiligen Planungsraum auswirken können. Eine nachhaltige Entwicklung und Planung fordert die Integration des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die räumliche Gesamt- und Fachplanung. Durch den multifunktionalen Charakter der Landschaftsplanung werden naturschutzfachliche Grundlagen, Ziele und Konzepte im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Abwägungsentscheidungen in Raum- und Fachplanungen zur Verfügung gestellt.

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