SUP zum RROP Osnabrück, Energie - 12.07.2011

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die im Integrierten Klimaschutzkonzept angestrebten Ausbauziele im Bereich der regenerativen Energien zu erreichen. Bei der Änderung oder Neuaufstellung von Plänen und Programmen ist nach geltendem Recht eine Umweltprüfung durchzuführen, um die umweltrelevanten Belange frühzeitig im Planungsprozess zu berücksichtigen. Es ist daher vorgesehen, die Grundsätze, Ziele und Bereichsdarstellungen, von denen evtl. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen, einer differenzierten, flächenbezogenen Prüfung zu unterziehen.